Teilnahmebedingungen

Veranstalter
Veranstalter ist die RAG-Stiftung, Rüttenscheider Straße 1-3 in 45128 Essen, Handelsregister A 9004, USt-IdNr: DE 256766442. Die RAG-Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt beim Hackathon keine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Geltungsbereich
Die Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Hackathon #NextLevelRuhr. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie deren ausschließliche Geltung. Es sei denn, die RAG-Stiftung hat mit dem Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Meldet ein Teilnehmer gleichzeitig weitere Teilnehmer an, verpflichtet er sich die weiteren Teilnehmer über diese Teilnahmebedingungen zu informieren und von diesen die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einzuholen. Die Teilnahme unterliegt ggf. zusätzlich weiteren, den Teilnehmern übergebenen oder ausgehängten Teilnahmebedingungen.

Teilnehmerkreis
Jeder, der sich dem Ruhrgebiet verbunden fühlt und es verändern will, ist aufgerufen, beim Hackathon #NextLevelRuhr mitzumachen und seine Ideen für ein attraktiveres Revier einzubringen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Als Nachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) zur Veranstaltung mitzubringen. Kann ein solcher nicht vorgelegt werden, kann die Teilnahme vom Veranstalter verweigert werden. Erfolgreiche Anmeldungen sowie die Zulassung zur Veranstaltung werden den Teilnehmern durch die RAG-Stiftung per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung ist von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitzubringen. Nachdem die maximale Teilnehmeranzahl erreicht ist, können keine weiteren Teilnehmer zugelassen werden. Ein Anspruch auf Teilnahme durch die Anmeldung besteht nicht, und die RAG-Stiftung behält sich das Recht vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.

Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Tickets wird bei der Anmeldung ein "Pfand" in Höhe von 30 Euro fällig, das am Veranstaltungstag zurückgezahlt wird.

Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an Hackathon-Ergebnissen liegt beim natürlichen Urheber. Die RAG-Stiftung erhält jedoch das ausschließliche, unentgeltliche Recht, die Hackathon-Ergebnisse ohne gesonderte Vergütung und ohne zeitliche, räumliche oder sachliche Einschränkung zu überarbeiten, zu verändern und weiterzuentwickeln, zu nutzen und unter Nennung der Urheber zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Die RAG-Stiftung sucht dabei immer den Dialog mit den Urhebern.

Datenschutz
Bei der Registrierung und der Teilnahme am Hackathon #NextLevelRuhr erhebt die RAG-Stiftung personenbezogenen Daten. Dies umfasst insbesondere die Kontaktdaten aus der Registrierung. Die RAG-Stiftung speichert, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Bearbeitung der Registrierung, zur Kontaktaufnahme zur Bestätigung oder Absage der Teilnahme, der Vorbereitung der eventuellen Teilnahme und der Durchführung des Hackathons #NextLevelRuhr. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Sofern die Anmeldung für ein Team vorgenommen wird, verpflichtet sich die anmeldende Person, die anderen Mitglieder des Teams über die hier beschriebene Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von Ihnen erstellt und ohne Anspruch auf Vergütung analog und digital verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung bezieht sich auf sämtliche Nutzungsarten, in denen das Bild-/Tonmaterial veröffentlicht werden soll, unabhängig von der verwendeten Technik, insbesondere in Pressemitteilungen und auf Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Verhaltensregeln
Die Teilnehmer verpflichten sich im Rahmen der Veranstaltung, diese Teilnahmebedingungen zu beachten und alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften einzuhalten. Die Teilnehmer erstellen insbesondere keine Inhalte, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind oder so aufgefasst werden können.
Für Schäden durch Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit durch Dritte oder andere Teilnehmer an eigenen Geräten, an durch Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen oder Geräten jeglicher Art, Diebstahl, Beschädigung oder Verlust übernimmt die RAG-Stiftung keine Haftung. Der Teilnehmer schützt sich und seine Geräte, Garderobe, Daten auf angemessene und umsichtige Art und Weise. Der Veranstalter bemüht sich dabei, nach bestem Wissen über alle möglichen Gefahren und Risiken auf dem Hackathon-Gelände aufzuklären.

Schlussbestimmungen
Die RAG-Stiftung ist jederzeit berechtigt, Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder im Vorfeld abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht der RAG-Stiftung gegenüber den Teilnehmern. Das "Pfand" in Höhe von 30 Euro wird den Teilnehmern zurückerstattet.
Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


RAG-Stiftung
RAG-Stiftung
Evonik Industries